Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72411, Bodelshausen, auf der B 27, Ende 4-spurig die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung mit Stationärer Messanlage, Fa. Robot mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 130 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Mössingen übersandte Anhörung
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