Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 37643 Negenborn, auf der B 64, i.H. Haus Nr. 2a, Rtg. Holzminden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 72 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Geschwindigkeitsmessgerät S 350 Mobil und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Holzminden übersandte Anhörung

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