Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14193 Berlin St/Zd, auf der BAB 115, Ri. stadtauswärts die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 23 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto ergab 123 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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