Bei einer Geschwindigkeit von 134 km/h wurde der erforderliche Abstand von 67,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Emstek, auf der BAB 1, in Höhe km 161,278, in Rtg. Osnabrück nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Cloppenburg

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