Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 69,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 40,50 m in Ascheberg, A 1, km 302,370, RF Dortmund wurde bei einer Geschwindigkeit von 139 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 29,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Coesfeld übersandte Vordruck Anhörung
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