Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 40,80 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 216,950, Karlsruhe-München wurde bei einer Geschwindigkeit von 98 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung VKS 3.2  3 D Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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