Bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h der erforderliche Abstand von 55,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Todendorf, auf der A 1, bei km 24,450, in Richtung Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit XML-Selektionsdatensatz mit Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandte Formular Anhörung

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