Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 46,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bruchmühlbach, Waldmohr, auf der A 6, in Höhe km 645,7, Gem. Bruchmühlbach, Brücke Vogelbach, FR Saarbrücken wurde bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung-Videobandaufzeichnung festgestellt. Bußgeld: 180,00 €
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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