Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 400, Abs. 10, km 2,4, in Richtung Waltersdorf mit 16 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage TPH-S stationär Kamera 2 dokumentierte mit Frontfoto 76 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Dahme-Spreewald übersandte Formular Anhörung

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