Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 04.03.2016 in Krefeld, A 57, km 66,402, Fahrtrichtung Köln um 53 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 153 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Krefeld
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