Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 31 km/h in 14057, Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 91 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Formular Anhörung

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