Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 77799, Ortenberg, Kinzigtalstraße, Höhe Nr. 2 mit 20 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ES8.0 dokumentierte mit Foto 70 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ortenaukreis übersandte Formular Anhörung

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