Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 82467, Garmisch-Partenkirchen, OT Kaltenbrunn, B 2, Höhe BHS Kaltenbrunn mit 21 km/h, bei erlaubten 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 mit Foto ergab 71 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandte Formular Anhörung
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