Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fuldatal, OT Wahnhausen, B 3, Bereich Fußgängerüberweg mit 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 dokumentierte mit Foto 72 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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