Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsruhe, L 605, Bulach, in Rtg. Ettlingen, Zus.: Höhe Abfahrt Oberreut mit 27 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 97 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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