Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 101 km/h, bei zulässigen 80 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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