Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 41 km/h in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln. Festgestellt wurden Lichtschrankenmessung mit Foto 141 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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