Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 5, Abzweig Haage – Abzweig Wagenitz, A 660, km 0,80, in Rtg. Berlin
mit 19 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 99 km/h. Beweismittel: M5 digital und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Havelland übersandt.
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