Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 71, Suhlendorfer Kreuz, km 15.5, Abzwg. Nestau, FR Uelzen mit 31 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Messung mit TRAFFIPHOT stat. Geschw. dokumentierte mit Frontfoto 101 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandte Vordruck Anhörung
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