Auf der B 96, zw. AS Prohn u. Rügenbrücke wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtmessverfahren mit Foto 97 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Stralsund übersandte Anhörungsbogen
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