Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 111, km 9.5, zw. AD Oranienburg und Berlin, in FR Berlin um 23 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: PoliScan FM1 und Frontfoto. 

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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