Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 14, aus Richtung BAB 24, i.H. beschädigtes Brückenbauwerk mit 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren mit  Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandt.

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