Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 5,3, in FR AD Werder die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 104 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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