Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 4, km 67,15, Fahrtrichtung Aachen – Dresden ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 101 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 41 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandt.

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