Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10961, Berlin, Mehringdamm, Ecke Bergmannstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit einem Kombinierten Messgerät Geschw. / Rotlicht mit Frontfoto ergab 52 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung

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