Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in 10969, Berlin Kb., auf der Lindenstraße, ggü 9-14, Ri. Zossener Str. ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 51 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.
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