Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 32457, Porta Westfalica, OT Nammen, Zur Porta ggü. Hausnr. 190 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Einseitensensor ES3.0 wurden 85 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Formular Anhörung
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