Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 69124, Gem. Heidelberg, B 535, km 0,8, Rtg. Heidelberg, Friedenskreuz wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 94 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Heidelberg übersandt.
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