Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 69126, Gem. Heidelberg, auf der Karlsruher Str., L 594, Abfahrt Boxberg Rtg. Leimen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 94 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidelberg übersandte Vordruck Anhörung
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