Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 73037, Göppingen, L 1075, Höhe Aasrücken, FR Hohenstaufen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 91 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Göppingen übersandte Vordruck Anhörung
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