Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 78050, Villingen -Schwenningen, L 181, Höhe Hammerhalde mit 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 dokumentierte mit Foto 78 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Villingen-Schwenningen übersandte Vordruck Anhörung
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