Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 78628, Rottweil, B 27, Neukirchner Steige, km 4,39, FR Rottweil festgestellt. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed mit Foto 108 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rottweil übersandte Vordruck Anhörung
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