Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 83071, Stephanskirchen, Rohrdorfer Str. PP nach HsNr. 16 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 68 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandt.
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