Mit 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit mit Einseitensensor und Foto ergab 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz übersandte Formular Anhörung

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