In Augsburg, Oberer Graben, gg. 27, in Fahtr. Vogeltor wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed mit Frontfoto ergab 47 km/h, bei zulässigen 30 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Augsburg übersandte Vordruck Anhörung
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