Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Bischofsheim, auf der A 60, NK 020, km 9,0, Fahrtrichtung Frankfurt am Main um 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 107 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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