Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Blankenheim-Freilingen, L 115, Abzweig K 41, FR Ahrhütte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät K 1 TraffiPax TPH-S wurden 95 km/h mit Frontfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen übersandte Formular Anhörung
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