Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bochum, Herner Str., Wilbergstr. FR Herne mit 17 km/h, bei zulässigen 40 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Gatso GTC-GS11 dokumentierte mit Frontfoto 47 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bochum übersandte Vordruck Anhörung
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