Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bonn, Ludwig-Erhard-Allee, Höhe Herbert-Wehner-Platz, Fahrtrichtung Kennedyallee die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 76 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Vordruck Anhörung

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