Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Born, L 21, Höhe Wiecker Postweg um 18 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung 68 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Vordruck Anhörung
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