Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Braunsbedra, Stadt Braunsbedra, Frankleben, auf der A 38, bei km 167,00, Ri. Leipzig mit 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 108 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.
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