Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Braunschweig, BAB 391, Rtg. GF, km 9,4 um 18 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 98 km/h, Beweismittel: Messgerät ESO 8.0 und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Braunschweig übersandte Vordruck Anhörung
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