In Brühl, Bonnstraße, i.R. Uhlstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Poliscan FM1 ergab 49 km/h, bei zulässigen 30 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis übersandte Vordruck Anhörung
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