Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Burg, Stadt Burg, auf der A 2, a.H. km 73,4, Ri. Hannover außerhalb geschlossener Ortschaften um 47 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Vordruck Anhörung
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