Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Cloppenburg-Kellerhöhe, auf der Kellerhöher Straße, K 167, Rtg. Beverbruch, im Abschnitt 10, Station 2,5 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 78 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 28 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Cloppenburg übersandte Formular Anhörung
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