Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Mariengarten, BAB 7, Höhe km 278,00, Rtg. Göttingen mit 30 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 150 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic Poliscan FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandt.
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