Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Heidelberg, auf der B 37, Höhe km 0.8, Fahrtrichtung HD die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 42 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät Traffiphot S, stat. Messanlage wurden 112 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidelberg übersandte Vordruck Anhörung
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