Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemarkung Lüneburg, B 4 / B 209, Abschnitt 765, Station 1,32, FR Soltau / Uelzen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 134 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffiphot S, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von übersandt.

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