Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Dormagen-Gohr, Karl-Küffler-Straße, Höhe Trafohaus ggü, FR Josef-Schwartz-Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 47 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um 17 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor ES8.0.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandt.
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