Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Dresden, Ammonstr. aus Ri. Freiberger Straße, in Ri. Wiener Straße um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 75 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 digital.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Vordruck Anhörung

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